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AGB

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Nachstehende allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma Schäfterei Stache. Abweichende Bestimmungen, vor allem allgemeine Geschäftsbedingungen, des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugestanden und vereinbart worden ist.

 

Mit der Aufgabe einer Bestellung von Waren oder Dienstleistungen aus dem Angebot der Firma Schäfterei Stache, gleichgültig ob schriftlich oder mündlich, erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung an; sie sind maßgeblich und verbindlich für den aus der Bestellung sich ergebenden Kauf- oder Lieferverträge.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

Der Käufer kann aus dem Angebot der Firma Schäfterei Stache eine Auswahl treffen und alle Waren schriftlich oder mündlich bestellen.

 

Der Kaufvertrag kommt spätestens durch Annahmebestätigung oder Versand der Ware an den Käufer zustande.

 

Soweit es sich um Einzel- oder Spezialanfertigungen auf ausschließlichen Wunsch des Käufers handelt, kommt der Kaufvertrag durch schriftliche Bestätigung zustande.

 

Es wird bestätigt, dass alle Angaben, insbesondere bezogen auf die Herstellung der angegebenen Produkte oder Dienstleistungen, richtig, den Tatsachen entsprechend und nicht irreführend sind. Das Angebot der Firma Schäfterei Stache ist unverbindlich und bis zum Versand der Ware bzw. Annahme des Auftrags widerruflich.

 

3. Gefahrenübergang

 

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in jedem Fall auf den Käufer über, sobald die Ware oder Dienstleistung die Geschäfts- oder Lagerräume der Firma Schäfterei Stache verlassen hat, dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Die Schäfterei Stache haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt.

 

4. Versandanzeige

 

Ist beabsichtigt, eine Versandanzeige zu erteilen, so gilt folgendes:

 

Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den die Firma Schäfterei Stache nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller/Auftraggeber über.

 

Das gilt auch, sofern die Firma Schäfterei Stache – gleichgültig aus welchem Grund – von einem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

 

Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt nicht, sofern in einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist bzw. ein verbindlicher Liefertermin zugesichert worden ist.

 

Sofern der Versand der bestellten Ware/Dienstleistung sich auf Grund Vorliegens und Eintritts höherer Gewalt verzögert, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend angemessen. Wird jedoch eine verbindlich zugesicherte Lieferfrist um mehr als einen Monat überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Eine Einräumung der Nachfrist muss schriftlich erfolgen. Der Rücktritt vom Vertrag kann nur durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Rücktrittsrecht des Käufers kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der vorstehenden Nachfrist vom Käufer erklärt werden. Soweit der Käufer sein Rücktrittsrecht ausübt, ist der Ersatz eines Schadens ausgeschlossen. Gleiches gilt wegen verspäteter Lieferung.

 

5. Verweigerung der Abnahme der Ware

 

Soweit der Käufer die Abnahme von Waren/Dienstleistungen verweigert, kann die Firma Schäfterei Stache eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat jedoch der Käufer/Auftraggeber die Ware innerhalb der ihm gesetzten Nachfrist nicht ab genommen, so ist die Firma Schäfterei Stache berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit die Schäfterei Stache vom Vertrag zurücktritt, kann zumindest eine Pauschale in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangt werden. Dieser Wert verringert sich, sofern der Käufer einen geringeren Schadensbetrag nachweist.

 

Soweit dem Verkäufer/Dienstleister ein höherer Schaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen höheren Schaden zu verlangen.

 

6. Zahlung

 

Soweit keine anders lautende Vereinbarung ausdrücklich getroffen wird, ist der Kaufpreis für die Ware oder Dienstleistung sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Für eigens im Kundenauftrag gefertigte Waren oder Dienstleistungen wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des bestätigten Auftragsvolumens (Preises) fällig.

 

7. Zahlungsverzug des Käufers

 

Wird die unter vorstehender Ziffer festgesetzte Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 283 BGB ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu bezahlen. Soweit ein weiterer und höherer Verzugsschaden eingetreten ist, bleibt dessen Geltendmachung ausdrücklich vorbehalten.

 

Für den Fall der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Käufer sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, hilfsweise die gelieferte Ware, die bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schäfterei Stache bleibt, zurück zu verlangen. Wir behalten uns den verlängerten Eigentumsvorbehalt ausdrücklich vor.

 

Soweit Zahlungsverzug vor der Auslieferung entsteht, ist die Firma Schäfterei Stache berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bestehen Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht.

 

8. Gewährleistungsansprüche des Käufers

 

Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel an der gelieferten Ware bestehen im gesetzlichen Umfang. Soweit die gelieferte Ware zur Weiterverarbeitung oder Einbau vorgesehen ist, so sind Mängel von deren Verarbeitung oder Einbau schriftlich der Firma Schäfterei Stache anzuzeigen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

Alle Lieferungen von Leistungen erfolgen unter dem Vorbehalt des Eigentums des Verkäufers. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenansprüche, behält sich die Firma Schäfterei Stache das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor.

 

Soweit die auf Grund des Eigentumsvorbehaltes im Eigentum der Firma Schäfterei Stache stehenden Waren, die an den Käufer ordnungsgemäß geliefert worden sind, von diesem verarbeitet werden, erwirbt die Firma Schäfterei Stache an den verarbeiteten Sachen Miteigentum. Der Umfang des Miteigentums an den hergestellten neuen Sachen entsteht im Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer/Dienstleister gelieferten Waren zum Rechnungswert der neu hergestellten Sache. Der Käufer tritt mit der Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für den Fall, dass die weiter gelieferte Ware verarbeitet worden ist. Insoweit tritt der Auftraggeber als Verkäufer seine Kaufpreisforderung an die Firma Schäfterei Stache vollumfänglich ab.

 

10. Rücktritt vom Vertrag

 

Für speziell angefertigte Sachen welche die Firma Schäfterei Stache an den Auftraggeber liefert gilt kein Rücktrittsrecht. Ebenfall nicht für personalisierte und individuell angepasste Verkaufsgegenstände.

 

Für Handelswaren gilt folgendes:

 

Der Käufer kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware diese zurückgeben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn die gelieferte Ware rechtzeitig an Firma Schäfterei Stache abgesendet wird. Bei Waren, die nicht per Postpaket an den Verkäufer zurückgesandt werden können, genügt zur Ausübung des Rücktrittsrechts die fristgerechte Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb von zwei Wochen per Brief oder per Fax an den Verkäufer.

 

Rücksendung und Rücknahme der gelieferten Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers, sofern der Warenwert 40 Euro nicht überschreitet.

 

Bei Rücktritt vom Vertrag wird der Kaufvertrag nur dann aufgelöst, wenn die Ware in Originalverpackung unbeschädigt zurückgesandt wird. Die gelieferte Ware der Firma Schäfterei Stache muss bei Rücksendung intakt und in ungebrauchtem, neuem Zustand sein und in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Soweit eine gelieferte Ware gebraucht bzw. nicht im ungebrauchten Zustand sich befindet, kann der bezahlte Kaufpreis nicht zurückerstattet werden. Durch den Verkäufer beschädigte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

11. Aufrechnung

 

Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen gegenüber dem Kaufpreisanspruch des Verkäufers ist nur insoweit zulässig, als diese Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt ist.

 

12. Geistiges Eigentum

 

Die Firma Schäfterei Stache behält sich alle Eigentumsrechte an den in Sonderanfertigung oder Ähnlichem für den Käufer hergestellten Artikeln vor.

 

13. Datenschutz

 

Die Firma Schäfterei Stache ist berechtigt, aus der Geschäftsverbindung, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich sind, sich ergebenen persönlichen Daten des Käufers zu erheben, auf elektronischen Medien zu verarbeiten und zu speichern. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers oder im Rahmen der Forderungsbeitreibung. Soweit die Firma Schäfterei Stache für eigene Zwecke Daten des Käufers verwendet, stimmt dieser Verwendung der Käufer ausdrücklich zu.

 

14. Haftungsbeschränkung

 

Die Firma Schäfterei Stache haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Vertragspflichten entstanden sind.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für die Lieferung von Waren aus einer Geschäftsverbindung, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich sind, ist Eckernförde. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Kaufmann im gesetzlichen Sinne oder eine juristische Person des Privatrechts ist, ist der Gerichtsstand Kiel.

 

16. Salvatorische Klausel

 

Soweit einzelne der vorstehenden Bestimmungen aus gesetzlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam ist, werden die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Zur Abwicklung des auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Kaufvertrages werden die ungültigen Bedingungen sinngemäß auf Grund geltenden Rechts angewandt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder in ihrer Rechtswirksamkeit beeinträchtigt oder diese später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.